Ab 1. Juli 2026 soll die neue Grundsicherung das Bürgergeld schrittweise ersetzen und hat einen Wirbel der Empörung und Unverständnis ausgelöst. Der Grund dafür sind die verschärften Sanktionsmaßnahmen. Demnach werden Sanktionen schneller und „unbürokratischer‘‘ verhängt, wenn man wiederholt die Termine beim Jobcenter versäumt oder ein Jobangebot ablehnt. Dabei droht eine Kürzung beim zweiten versäumten Termin um 30 Prozent; ab dem dritten versäumten Termin droht eine komplette Kürzung des Regelbedarfs; ausgenommen sind Wohnungs- und Heizkosten. Zur Erinnerung: Beim aktuellen Bürgergeld liegt die Obergrenze der Kürzung bei 30 Prozent. Wenn man sich zukünftig innerhalb eines Monats nicht beim Jobcenter meldet, entfällt auch der Anspruch auf Kosten für Unterkunft und Heizung. Die Akte wird schlicht und einfach geschlossen. Für eine Pflichtverletzung, sprich Verweigerung der Jobangebote, droht die Kürzung des Regelbedarfs um 100 Prozent für zwei Monate. Gemäß der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2019 (BVerfGE 152, 68 – 151) dürfen die Kürzungen die Höhe von 30 Prozent nicht überschreiten. Das BVerfG erklärt es mit dem Anspruch der Bürger*innen auf eine menschenwürdige Existenz, welche sich unmittelbar aus Art. 1 Abs. 1, S. 1 des Grundgesetzes und aus dem Prinzip des Sozialstaates aus Art. 20 Abs.1 und Art. 28 des Grundgesetzes ableiten lässt. Ganz zu schweigen davon, dass die Höhe der Grundsicherung die Minimalanforderung an eine sichere Lebensgrundlage auf Zeit nicht erfüllt, weil der Regelbedarf kaum mit dem aktuellen Inflationsniveau gekoppelt ist, was die Existenz zusätzlich erschwert. 
Der Fokus der populistischen Kampagne zur Durchsetzung der Grundsicherung liegt auf den „Totalverweigerern“, die nur 0,4 Prozent der Leistungsempfänger*innen ausmachen. Somit kann man Merz und Linnemann gezielte Pauschalisierung vorwerfen, was insgesamt zur zusätzlichen unmittelbaren Stigmatisierung der Empfänger*innen führt. Wer so mit den Schwächsten der Gesellschaft umgeht, missachtet die mannigfaltigen Gründe, weshalb man überhaupt den steinigen Weg der Grundsicherung geht. Viele der Betroffenen haben bereits mit Schicksalsschlägen zu kämpfen, die ihnen einen finanziellen und gesellschaftlichen Aufstieg erschweren, zusätzlich kommen existenzielle Ängste, die durch die scharfen Maßnahmen verstärkt werden und der psychischen Gesundheit massiv schaden. Die Vermieter*innen werden sich womöglich zweimal überlegen, ob sie einen Mietvertrag mit Empfänger*innen unterschreiben, um der Gefahr zu entgehen, dass plötzlich die Miete nicht entrichtet wird. Der Staat soll die Menschen aus prekären Lebenssituationen herausholen und ihnen nicht drohen, wenn sie sich nicht „ordnungsgemäß‘‘ verhalten, wodurch sie womöglich alles verlieren können. 
Es ist sehr wahrscheinlich, dass die menschenverachtende, verfassungswidrige Grundsicherung wahrscheinlich mehr Schaden anrichten wird als Nutzen. Man wird dadurch Menschen nicht motivieren, einen geregelten Arbeitsplatz zu finden; man fördert aber einen Abstieg in die Obdachlosigkeit.