Unser beschlossener Antrag beim Juso Bundeskongress 2021



Wer rechten Terror bekämpfen will, muss sich auch die Rollen der Sicherheitsbehörden und der rechten Netzwerke in diesen Behörden anschauen. Aber auch die Rolle, die andere Behörden, Politik und Medien spielen, muss analysiert werden – und aus dieser Analyse müssen Konsequenzen gezogen werden.

Die Rolle der Bundeswehr

Im Zuge von Terrorermittlungen gegen Bundeswehrsoldat*innen im Jahr 2017 wurde das sogenannte rechtsradikale “Hannibal”-Netzwerk entdeckt, welches Ende 2018 durch Medienberichte bekannt wurde. Das “Hannibal”-Netzwerk stellt dabei einen Zusammenschluss von aktiven und ehemaligen (Elite)-Soldat*innen, Polizist*innen und Mitarbeiter*innen des Verfassungsschutzes dar, welche sich als “Prepper” verstehen und sich in auf einen sogenannten “Tag X” vorbereiten, an welchem die öffentliche Ordnung zusammenbrechen würde. Dafür wurden öffentliche Feindeslisten von politischen Gegner*innen erstellt, Waffen und Munition in großem Maße besorgt, Leichensäcke und Ätzkalk bestellt. Laut Chatprotokollen, Bestelllisten und Eigenaussagen einiger Prepper wollten sie einen bewaffneten Umsturz und Massentötungen politischer Gegner vorbereiten.

Hauptagitatoren des Netzwerks waren zum einen der ehemalige KSK-Soldat André S. alias „Hannibal“, welcher den Verein Uniter e.V gründete und zum anderen der Bundeswehroffizier Franco A. Franco. A, der bereits in seiner Masterarbeit rassistische, antisemitische und rechtsradikale Ansichten vertrat und trotz dessen in der Bundeswehr aufgenommen wurde, legte sich dabei eine falsche Identität als syrischer Geflüchteter zu und plante Terroranschläge in Berlin und weiteren Orten. In dem von S. gegründeten Verein und den Chatgruppen, die unter dem Sammelbegriff “Nordkreuz” bekannt wurden, organisierten sich die Prepper. Im Hannibal-Netzwerk waren auch weitere Gruppen unter dem Namen Westkreuz und Südkreuz vernetzt. Es ist davon auszugehen, dass weitere Netzwerke in die AfD, vor allem zu Björn Höcke und seinem Flügel, zum rechtsradikalen “Thule-Seminar”, zu den Identitären und zum sogenannten “Institut für Staatsforschung” bestanden. Auch der Verfassungsschutz soll bereits Ende 2016 Kenntnis von den Rechten Strukturen bzw. dem “Nordkreuz” gehabt haben.

Das Bekanntwerden des Hannibal-Netzwerks zeigt, wie viele Rechtsradikale schon mit den Sicherheitsbehörden wie Polizei und Bundeswehr vernetzt sind. Die bekanntesten Agitatoren des Netzwerks wie André S. und Franco A. waren fast alle Mitarbeiter der Sicherheitsbehörden, ein Teil der Prepper nutze die berufliche Stellung dazu Munition und Waffen zu entwenden und zu horten. Hinzu kommt, dass die Mitglieder des Netzwerks über die durchgeführten Razzien im Vorfeld durch Mitarbeiter des Militärischen Abschirmdienstes informiert wurden und so große Teile des Beweismaterials weggeschafft wurde.

Die Folgen, die durch die Entdeckung des Netzwerks entstanden, waren bzw. sind dabei gering. Es folgte wenig gesellschaftlicher Diskurs und die auf den Todeslisten benannten Personen wurden teilweise erst mit einer Verzögerung von fast 2 Jahren informiert und blieben so unwissend und ungeschützt. Gegen Sechs Nordkreuz-Mitglieder wird inzwischen hauptsächlich ermittelt, allerdings wurden nur zwei von ihnen bisher einer Straftat beschuldigt. Jan-Hendrik H. (Anwalt) und Haik J. (Polizist) wird die »Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat« vorgeworfen. Der Administrator der Chat-Gruppe Mark G. und oben der erwähnte André S. gelten in dem Verfahren als Beschuldigte. Die grundlegenden Strukturen wurden und werden nicht bekämpft.

Wir fordern daher:

  • Eine lückenlose Aufklärung dieser und weiterer rechter Netzwerke und Strukturen innerhalb der Bundeswehr und Polizei, des Militärischen Abschirmdienstes und allen Mitgliedern aus der Zivilgesellschaft durch einen Untersuchungsausschuss im Bund sowie in den Landtagen mit entsprechenden Konsequenzen.

  • Eine lückenlose Aufklärung über die Rolle des Militärischen Abschirmdienstes sowie des Verfassungsschutzes und etwaigen Verbindungen zum Hannibal-Netzwerk.

  • Die Entfernung der in dem – und anderen – rechten Netzwerk aktiven Personen aus den Sicherheitsbehörden

  • Präventivmaßnahmen in Form von verstärkten Schulungen und Gesprächen für die Bundeswehr, die Polizei und weitere Dienste, unabhängig vom Rang, in Bezug auf den Nationalsozialismus, Rechte Strukturen und Pflichten und Rechte gegenüber oben genannten Straftaten.

  • Wir verlangen ein klares Bekenntnis zum Antifaschismus von allen in den Sicherheitsbehörden aktiven Personen.

  • Das umfassende und sofortige Informieren der auf den “Feindeslisten” genannten Personen und die nötige Unterstützung dieser.

  • Eine lückenlose Aufklärung der Taten aller rassistischer, rechtsradikaler, antisemitischer und antiziganistischer Anschläge sowie den Zusammenhang der Täter zu etwaigen rechten Netzwerken in den Sicherheitsbehörden.

Der Fall des Patrick J. zeigt weiterhin, dass Teile der Bundeswehr und des militärischen Abschirmdienstes kein Interesse an Aufklärung und Arbeit gegen Rechte Netzwerke und Strukturen haben. Der Soldat wies auf eine Vielzahl rechtsextremer Vorfälle, Fotos und Aktionen hin und wurde dafür mit einer fadenscheinigen Begründung aus dem Dienst entlassen, nicht die Beschuldigten. Wir verurteilen ein solches Verhalten aufs schärfste. Er schickte dem militärischen Abschirmdienst ein Dossier mit den gesammelten Informationen aus Chatgruppen u.ä., nur sehr vereinzelt wurde den von J. erhobenen Vorwürfen nachgegangen. So schrieb ein Hauptgefreiter, dass er „gegen die komplette Selbstaufgabe der weißen Nationen“ kämpfe oder ein Oberstabsgefreiter, der – als Reichsbürger – schrieb, sie alle seien nur „dumme Arbeiter, die einer großen GmbH angehören“. Statt weiteren Hinweisen nachzugehen, wies in vielen Fällen, bevor er sich an den Abschirmdienst wandte, das Personalamt der Bundeswehr viele Hinweise von J. als völlig übertrieben und haltlos zurück und zog stattdessen seine Eignung als Soldat in Zweifel.

Wir fordern daher:

  • Solidarität mit Whistleblowern durch Zeugenschutzprogramme, finanzielle
    Unterstützung und falls die Umstände keine Rückkehr in die Arbeit erlauben, auch gegebenenfalls frühzeitige Pensionsansprüche

  • Die Einrichtung einer unabhängigen Beschwerdestelle. Es kann nicht sein, dass Ermittlungen gegen Polizei-, Bundeswehr- oder auch Staatsbeamtete aus den eigenen Reihen heraus erfolgen. Auch Meldungen müssen an unabhängiger Stelle niedrigschwellig möglich sein.

  • Das konsequente Verfolgen, Aufklären und Ziehen von Konsequenzen in solchen Fällen und Kritik am Gedanken der*s “Nestbeschmutzer*in” und der Bundeswehr oder anderen “Einheiten”, wie der Polizei, als “Schicksalsgemeinschaft”.

Die Rolle der Polizeien

Der sogenannte “NSU 2.0” ist nur ein weiteres Beispiel für rechtsradikale Netzwerke, Strukturen und/oder womöglich Gewaltbereiten im öffentlichen Dienst. Aufgetauchte Schreiben mit der Unterschrift “NSU 2.0” konnten mit der Polizei Hessens in Verbindung gebracht werden. Im August 2018 erhielt Seda Başay Yıldız, eine Rechtsanwältin, die die Angehörigen eins Opfers des NSU vertritt, ein solches Drohschreiben. Das zeigt uns, dass trotz bekanntwerden der oben erwähnten Netzwerke, die Dunkelziffer groß bleibt und dass die notwendige Aufklärung oftmals gar nicht erfolgt, was nicht zuletzt auf das offensichtlich mangelnde Interesse der Verantwortlichen zurückzuführen ist.

Auch die Ermittlungen im Komplex “NSU 2.0” lassen bereits jetzt viele Fragen offen und sind wenig erfolgreich, da im vom LKA Berlin und Hessen im kollegialen Umfeld ermittelt werden müsste. Weitere Vorwürfe belasten das LKA Berlin darüber hinaus im sogenannten “Neukölln-Komplex”: Es gab einige rechte Bedrohungen und Brandstiftungen auf linke Personen und antirassistisch arbeitende Menschen und Hinweise legen nahe, dass die Täter*innen ebenfalls Informationen aus Reihen der Polizei bekamen.

Der Bundestags-Untersuchungsausschuss machte bekannt, dass beim Anschlag auf den Breitscheidplatz der Polizist und AfD-Mitglied Detlef M. Ermittlungsinterna an eine Gruppe ähnlich eingestellter weitergeleitet hat - in dieser Gruppe Tilo P., ein Hauptverdächtiger in der Anschlagsserie. Weiterhin wurde ein Polizist mit weiteren Personen und Sebastian T., einem weiteren Hauptverdächtigen der Anschlagsserie, gesehen. Die Polizei und der Beamte bestreiten das Treffen und eine Wohnungsdurchsuchung wurde richterlich abgelehnt. Ob hier Informationen weitergegeben wurden oder welchen Grund es sonst für das Treffen gab, kann also nicht überprüft werden.

In Neukölln wurde das Auto des LINKEN-Politikers Ferat Koçak angezündet. Sowohl LKA als auch Verfassungsschutz wussten, dass Kocak von Neonazis ausspioniert wurde, da sie ein entsprechendes Telefonat abhörten. Kocak selber wusste bis zum Brandanschlag nichts davon.

Diese Reihe an verstörenden, völlig inakzeptablen und zu Recht Misstrauen schürenden Beispielen ließe sich noch fortsetzen. Tilo P. hat z.B. in einer Gruppe geschrieben, dass der ihn vernehmende Staatsanwalt durchblicken ließ AfD-Mitglied zu sein und P. nichts zu befürchten habe, es gab weitere Datenabfragen von Polizeirechnern zu Betroffenen der Anschläge durch den Staatsschutz, die sich das LKA Berlin nicht erklären kann und eine Zusammenarbeit mit der Datenschutzbeauftragten ablehnt (trotz gesetzlicher Verpflichtung!).

Mitte diesen Jahres wurde ein Spezialeinsatzkommando in Hessen aufgelöst, denn mindestens 20 aktive und ehemalige SEK-Mitglieder waren Mitglied in einer Chatgruppe, in der rechtsextreme Inhalte ausgetauscht wurden. 29 weitere Polizisten wurden kurz darauf auch als Mitglieder derselben Gruppe identifiziert. Das perfide daran ist, dass mindestens 13 der genannten SEK-Beamten in der Tatnacht des Anschlags in Hanau im Einsatz waren. Es ist immer noch unbekannt, ob die Gesinnung der Beamten eine Rolle beim Ablauf der Nacht spielte, aber gleichzeitig ist unbekannt - immer noch! - warum es fünf Stunden dauerte, bis jemand des SEK in das Haus des Anschlags eindrang und was überhaupt in dieser Nacht in dem Haus geschah.

Daneben stehen der antisemitische Anschlag auf die Synagoge in Halle, Attacken auf Flüchtlingsunterkünfte, der Mord an Walter Lübcke, der rassistische Anschlag im Olympia-Einkaufszentrum in München. Es kann nicht länger verleugnet werden, dass es rechtsextremen Terror in Deutschland gibt, dass es sich nicht um Einzeltäter handelt, dass Rassismus, Antisemitismus sowie Antiziganismus und Rechtsextremismus Struktur haben, für Anhänger*innen einer rechten Gesinnung Handlungsimplikationen beinhalten und bereits weit in den deutschen Sicherheitsbehörden verbreitet und auch verwurzelt sind. Dazu kommen dann noch die große Menge „Einzelfälle“, wie der Mord an Oury Jalloh und weitere ungeklärten Todesfällen in Polizeigewahrsam, unzählige Fälle von Racial Profiling, die große Zahl an aufgedeckten Chatgruppen von Polizist*innen, die voll von rechtsextremen, rassistischen, antisemitischen Inhalten sind. Ebenso gab es bei den Ermittlungen zum NSU diverse Ungereimtheiten. Auch ist der Anteil von Polizist*innen in rechtsextremen Parteien wie der AfD erschreckend hoch und insbesondere aus der sogenannten Deutschen Polizei-„Gewerkschaft“ (DPolG) kommen viele rechte Äußerungen, Forderungen und Positionierungen. Gerade bei der DPolG ist immer wieder eine gewisse Nähe zu rechten Strukturen sichtbar, so war bspw. der Chef der DPolG-Berlin Mitglied und Kandidat der Partei „Die Republikaner“ und Mitglied in einer rechtsextremen Tarn-Organisation (Hoffmann-von-Fallersleben-Bildungswerk). Darüber hinaus ist ein Ungleichgewicht im Vorgehen gegenüber Demonstrationen zu beobachten, abhängig von der politischen Ausrichtung der Kundgebungen: Nicht erst seit den sogenannten Querdenker-Demos scheint die Polizei mit rechten Demos deeskalierender umzugehen, als mit Demos aus dem linken, antifaschistischen und antirassistischen Spektrum.

Wir fordern daher:

· Die Themen Rassismus(prävention), Deeskalation, Menschenrechte, Gleichbehandlungsgrundsatz, interkulturelle Kommunikation und Racial Profiling-Vermeidung müssen die Polizist*innen während ihrer gesamten Laufbahn begleiten, im Rahmen von regelmäßigen, mindestens jährlichen, verpflichtenden Weiterbildungen, Schulungen & Auffrischungen sowie zentraler Teil der Ausbildung sein. Personen, die in diesen Bereichen erhebliche Mängel aufweisen, sind für den Polizeidienst nicht geeignet. Ziel dieser Schulungen ist die Vermeidung rassistischen Verhaltens von Polizist*innen und die Stärkung der Abwehr gegen Unterwanderung des Polizeiapparats durch rechtsradikale Gesinnungen.

· die Demilitarisierung der Polizei - sowohl in der Ausrüstung und Strategie als auch in der Öffentlichkeitsarbeit. Die Hochrüstung der letzten Jahrzehnte führt auch dazu, dass sich manche Polizeiführer*innen quasi dazu gezwungen sehen, durch gezielte Eskalation die Anschaffung schwerer Ausrüstung auch zu rechtfertigen - siehe G20 2017. Gleiches gilt teilweise für die PR-Arbeit der Polizei. Wir fordern, dass die Öffentlichkeitsarbeit der Pressestellen der Polizei und ihrer Gewerkschaften deeskalierende Kommunikationsstrategien anwendet.

· Für alle Polizist*innen soll - wie bspw. in den allermeisten sozialen Berufen üblich – eine Supervision geschaffen werden, in der sie reflektieren können, wie sie ihre Arbeit ausüben und was ihnen dabei täglich widerfährt. Ziel ist die Verbesserung des Arbeitsklimas und die Etablierung einer Fehlerkultur, die Förderung deeskalierender Polizeiarbeit und die psychische Entlastung von Polizeikräften. Für die Erarbeitung einer entsprechenden Regelung sind Expert*innen aus der Psychologie, der Polizei, der Opferberatung und der Sozialen Arbeit einzubeziehen. Ebenso soll die Supervision von Fachkräften durchgeführt werden. Die Zeit, die für die Supervision aufgewendet wird, zählt zur Arbeitszeit. Hiermit wollen wir unsere bestehende Beschlusslage konkretisieren.

· In Anbetracht der Vorkommnisse innerhalb der Sicherheitsbehörden und unserem jungsozialistischen Anspruch an Sicherheitspolitik, wollen wir uns weiterhin für abolitionistische Konzepte und Präventionsarbeit stark machen und damit soziale Arbeit, zivile Träger und Präventionsarbeit stärken. Denn in vielen Bereichen sind spezifische, präventive Einsätze zielführender, als die repressive Reaktion der Sicherheitskräfte im Nachgang.

· Die Einführung einer allgemeinen Kennzeichnungspflicht für Polizeikräfte im Einsatz. Dabei müssen sowohl die angemessene Anonymität im Einsatz als auch Identifizierbarkeit im Ermittlungsfall gewährleistet sein.

· Eine unabhängige Beschwerdestelle für Bürger*innen, wenn sie durch Polizeiarbeit diskriminiert oder Opfer von Übergriffen oder Gewalt durch Polizist*innen wurden. Dort soll geprüft werden, ob die Maßnahmen im Zusammenhang der polizeilichen Handlung gerechtfertigt und sogar notwendig waren oder ob der*die Betreffende aufgrund der genannten Aspekte ungerecht behandelt wurde. Auch sollen hier Polizist*innen und andere Sicherheitsbehörden-Mitarbeiter*innen anonym Verstöße melden können. Diese Stellen sollen zudem einhergehen mit der Schaffung einer von der Polizei unabhängigen Ermittlungsbehörde, die für die Ermittlung gegen Polizeikräfte zuständig ist, die auf die Beschwerden folgen. Diese Stellen müssen die nötige Ausstattung – sowohl materiell, personell als auch rechtlich – erhalten, um effektiv arbeiten zu können.

Die Rolle des Verfassungsschutzes

In allen den genannten Fällen zu rechten Netzwerken tauchen auch immer wieder V-Leute des Verfassungsschutzes oder dieser selbst auf, leider meist auf der unrühmlichen Seite. Der Verfassungsschutz operiert immer noch mit der sogenannten “Hufeisen-Theorie” und finanziert über V-Leute sogar Gruppierungen und deren Aktionen mit - teilweise bis zur Ausführung der Tat mit anschließender Beweismittelvernichtung.

Vor allem der NSU-Komplex hat das ganze Ausmaß der strukturellen Probleme des Verfassungsschutzes auf tragische Weise deutlich gemacht. Nicht nur, dass der Verfassungsschutz den NSU nicht enttarnt hat, um so die Mordserie zu beenden, nach der Selbstenttarnung des NSU Akten vernichtete und bis heute eine vollständige Aufklärung behindert, sondern auch dass der Verfassungsschutz nachweislich den NSU mit Ressourcen mit aufgebaut hat, ist unerträglich.

Im Fall der Nordkreuz Ermittlungen wird vermutet, dass unter den weiteren Mitgliedern auch V-Leute sind, daher wird gegen nicht mehr als zwei (als Zahl 2!) Personen dieses Netzwerkes Anklage erhoben. Bei drei Beteiligten kann auf Bildung einer terroristischen Vereinigung ermittelt werden. Falls allerdings an etwaigen Straftaten maßgeblich V-Leute beteiligt sind, könnte es sein, dass die gesamte Ermittlung eingestellt werden muss. Darüber hinaus liegen unzählige Informationssammlungen durch den Verfassungsschutz einzelner Bundesländer oder des Bundes vor, die verdeutlichen, wie einzelne Personen immer und immer wieder durch ihre rechte Gesinnung auffallen, jedoch nichts unternommen wird. So der Fall Marko G., Administrator der Preppergruppe, die sich auf den “Tag X” vorbereiteten, ehemaliges Mitglied des SEK in der Funktion eines Präzisionsschützen aus Mecklenburg-Vorpommern und u.a. leitend in der Gruppe “Nord-Kreuz”. Bereits 2009 erschien Marko G. mit Büchern über die Wehrmacht und die SS zur Arbeit, er trage T-Shirts, die einen eindeutigen Spruch hatten, berichten Kollegen ihrem Vorgesetzten, Marko G. sei “rechts verankert”. Es passiert nichts - G. wird für den gehobenen Dienst ausgebildet. Bereits in der Bundeswehrakte wurde sein „Interesse für die jüngere Militärgeschichte“ angemerkt. Bereits 1993 verschwand in Marko Gs. Einheit die Uzi, die 2019 in seinem Arbeitszimmer wiedergefunden wurde. Die Bundeswehr möchte sich nicht äußern und der MAD wisse nichts darüber. Seit 2012 zweigt Marko G. unter Mithilfe weiterer Polizei- Mitarbeitenden und SEK-Mitgliedern tausende Schuss Munition ab, die 2019 bei ihm gefunden werden, als er nach zwei Jahren Ermittlung nicht mehr als Zeuge, sondern Angeklagter vorgeladen wird. Dieser und all die anderen Vorfälle zeigen zwei Dinge deutlich: Die Sicherheitsbehörden scheint es nicht zu interessieren oder sie ignorieren absichtlich rechtsextreme Tendenzen in ihren Reihen. Zweitens konnten die V-Leute und der Verfassungsschutz nicht verhindern und/oder aufdecken, dass rechte Prepper sich für einen “Tag X” vorbereiten, Munition klauen, Waffen beschaffen und Daten für Todeslisten abgreifen. Stattdessen werden die Taten als Einzeltaten abgetan und noch einmal bestärkt, dass es keinen Generalverdacht gegenüber der Polizei geben könne.

Wir fordern daher:

  • Die Abschaffung des Verfassungsschutzes in seiner jetzigen Form. Mehrfach und seit Jahren wird deutlich, dass die Querfinanzierung durch V-Leute schadet und vieles dennoch nicht verhindert wird, umgekehrt zeigt der NSU-Komplex die Abgründe dieser Behörde auf. Eine Reform, die eine tatsächliche und transparente Kontrolle der Arbeit sicherstellen kann, ist dabei nicht realistisch. Letztlich muss Arbeit bei Sicherheitsbehörden grundsätzlich umstrukturiert werden, es muss eine Verankerung in der Gesellschaft und in der Demokratie stattfinden.

  • Die Abschaffung der Extremismus-Theorie („Hufeisen-Theorie“) als Grundlage der Analyse und der Arbeit des Verfassungsschutzes und ihre Ersetzung durch aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse.

  • Eine Überprüfung, inwieweit die parlamentarische Kontrolle über Sicherheitsbehörden gestärkt werden kann.

  • Die Vorbereitung auf einen “Tag X”, Prepper, Sammeln von Munition und Waffen und Todeslisten deuten in eine deutliche Richtung - hier wird gegen eine offene und diverse Gesellschaft gekämpft und mobil gemacht. Daher braucht es unbedingt eine koordinierte Vorgehensweise gegen rechte Netzwerke und rechten Terror! Kein Fußbreit dem Faschismus! Rechte Netzwerke zerschlagen! Darüber hinaus muss klar sein: Auch die sogenannten „Einzeltäter*innen“ existierten nicht im luftleeren, ideologiefreien Raum. Vielmehr sind sie eingebettet in sich gegenseitig radikalisierenden, mehr oder weniger losen Gruppen. Ebenso darf der Einfluss von rechten Dogwhistles und der Verbreitung rechtsextremer Ideologien durch Parteien, Think-Tanks und anderer Organisationen auf die Radikalisierung der Täter*innen nicht außer Acht gelassen werden. Die geistigen Brandstifter*innen müssen benannt und zur Verantwortung gezogen werden!

  • Die Abschaffung der Extremismus-Theorie („Hufeisen-Theorie“) als Grundlage der Analyse und der Arbeit des Verfassungsschutzes und ihre Ersetzung durch aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse.

Hufeisen im Reitstall lassen

Im Zuge verschiedener aktueller Ereignisse, beispielsweise nach dem Anschlag von Hanau, bei denen rechtsextreme Taten verübt wurden, geschieht ein wiederkehrendes Muster. Anstatt diese rechten Taten zu verurteilen und nach Ursachen und Lösungen für das Problem zu suchen, es findet eine Debattenverschiebung statt. Dabei werden in diesen Diskussionen links- und rechtsextremes Gedankengut gleichgesetzt. Über nahezu alle Parteien hinweg schaffen Politiker*innen es nicht, diese Gewalttaten zu verurteilen, ohne gleichzeitig auch auf “die Gefahr von Links” hinzuweisen.

Durch diese Debattenverschiebung, wozu auch Aussagen wie “Jeder Extremist ist Mist!” gehören, soll Rechtsextremismus und rechte Gewalt relativiert und verharmlost werden. Der Versuch vermeintliche Gemeinsamkeiten zwischen Rechtsextremismus und “Linkextremismus” zu ziehen, ist aus unterschiedlichen Gründen völlig falsch. Zunächst mal gibt es keine zufriedenstellende Definition dessen, was “Extremismus” in diesem Sinne überhaupt bedeuten soll. Christoph Butterwegge bezeichnet “Extremismus” als “inhaltsleeren Kampfbegriff”. Vertreter*innen der Extremismustheorie geht es vor allem darum, die politische Linke zu diffamieren. Es wird versucht eine Gewisse Nähe zwischen Rechts und Links zu schaffen, die es nicht gibt. So verkennt die Extremismustheorie völlig, dass Rechtsextreme inhaltliche Überschneidungen mit Rechtspopulisten oder Konservativen haben, die sie mit Linken überhaupt nicht haben

Weit verbreitet unter Verfechter*innen der Extremismustheorie ist die Annahme, beide “Ränder” stellten gleichermaßen eine Gefahr für unsere Demokratie dar. Es sind jedoch im Gegenteil oft gerade diese als “linksextremistisch” abgestempelten Gruppen und Initiativen, die die Werte unserer Demokratie und des Grundgesetzes schützen. Sie treten ein für Menschenwürde, Gleichberechtigung und gegen jegliche Diskriminierung. Sie retten Menschenleben auf dem Mittelmeer, unterstützen Geflüchtete vor Ort und stellen sich Nazis auf der Straße entgegen. Vielen linken Bewegungen geht es zudem sogar um mehr demokratische Mitbestimmung, wohingegen das Ziel von Rechtsextremist*innen die Zerstörung derselben ist.

Doch nicht nur die verharmlosende Gleichsetzung von Rechts- und Linksextremismus ist problematisch an dieser Theorie. Denn Teil dieser Darstellung sind nicht nur die “extremistischen Ränder”, sondern auch eine sogenannte “gemäßigte Mitte”. Was jedoch eine Partei oder politische Strömung zum Teil der “Mitte” macht, bleibt dabei relativ unkonkret. Es ist deshalb kein Zufall, dass sich rechte bis faschistische Parteien selbst zur bürgerlichen Mitte erklären und damit eine Verschiebung des ganzen politischen Diskurses bewirken. Zudem ignoriert die Theorie komplett die rassistischen und antisemitischen Tendenzen, die auch in der sogenannten “bürgerlichen Mitte” Anschluss finden. Auch hier findet wieder eine Verharmlosung statt, menschenfeindliche Einstellungen werden ignoriert.

Mittlerweile ist die Extremismustheorie auch in der sozialwissenschaftlichen Forschung stark kritisiert und widerlegt worden. Dabei wird vor allem der Fokus auf die Vereinfachung und Eindimensionalität der Theorie gelegt. So betont Prof. Dr. Stöss, Politikprofessor an der FU Berlin, dass sich die politische Realität wie im Extremismus Konzept nicht auf einer einzigen Achse (Rechts – Mitte – Links) abbilden lasse und für die wissenschaftliche Analyse viel zu unterkomplex sei.

Auch Prof. Dr. Salzborn, ebenfalls Politologe, lehnt die Extremismustheorie ab. Sie verharmlose den Rechtsextremismus. Eine dynamische, komplexere Theorie sei notwendig, um die Dimensionen richtig darstellen zu können.

Viele Expert*innen halten die derzeit gängige Extremismustheorie für unterkomplex und falsch, trotzdem wird von vielen Seiten in unserer Gesellschaft noch immer damit argumentiert. Sie veröffentlichen Stellungnahmen, die diese unterstützen und handeln zum Teil auf Basis dieser Analysen. Das muss endlich aufhören. Wir müssen endlich auch in unserer kompletten Partei mit all ihren Gliederungen am Puls der Wissenschaft ankommen und die Extremismustheorie ablehnen.

Wie fest die Extremismustheorie nach wie vor in der politischen Landschaft vertreten ist, zeigte auch ein Vorfall im Januar 2021: Im Online-Dossier der Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) zum Thema Linksextremismus wurde der ideologische Unterschied zum Rechtsextremismus u.a. so beschrieben: „Im Unterschied zum Rechtsextremismus teilen sozialistische und kommunistische Bewegungen die liberalen Ideen von Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit – interpretieren sie aber auf ihre Weise um.“ Gegen diese Differenzierung mobilisierte die rechte Szene auf Twitter, bis die BILD und Bundesinnenminister Horst Seehofer mitzogen. Auf direkten Druck des Ministerbüros hin ändert die bpb das Dossier und ersetzte die politikwissenschaftliche Definition durch die Definition der Sicherheitsbehörden. Damit wird nicht nur eine deutliche Missachtung gegenüber wissenschaftlichen Fakten ausgedrückt, es wird auch massiv in die Unabhängigkeit der bpb eingegriffen. Dabei zieht die bpb ihre Legitimation nicht zuletzt aus ihrem Grundsatz überparteilich und wissenschaftlich ausgewogen zu sein. Zudem zeigt sich, wie schnell konservative Innenpolitiker*innen beim Stichwort „Linksextremismus“ bereit sind, der rechten Szene nach dem Mund zu reden.

Deshalb fordern wir:

  • die Jusos und die SPD müssen sich von der Extremismustheorie distanzieren

  • keine öffentlichen Stellungnahmen, wie zum Beispiel Pressemitteilungen, die sich dieser Theorie bedienen

  • klare Statements gegen Rechts, ohne die Einbeziehung von “Linksextremismus”,
    besonders wenn dieser mit dem aktuellen Vorfall nichts zu tun hat

  • die SPD muss sich dafür einsetzen, dass die Extremismustheorie aus der
    politischen Analyse verdrängt wird und durch aktuelle wissenschaftliche Theorien ersetzt wird. Dazu gehört auch das Einsetzen für mehr Forschungsmittel.

  • bei Vorfällen, bei denen sich andere Parteien der Extremismustheorie bedienen, soll die SPD auf die Mängel dieser hinweisen

  • dass in der politischen Bildung, insbesondere auch bei Informationen, die von
    der Bundeszentrale für politische Bildung vermittelt werden, einewissenschaftliche Auseinandersetzung mit dem Extremismus-Begriff stattfindet

  • zu prüfen, inwiefern die bpb der Fachaufsicht eines anderen Ministeriums,
    beispielsweise des Bundesministeriums für Bildung und Forschung, unterstellt werden kann und ob eine stärkere administrative Unabhängigkeit der bpb zielführend sein kann.

Die Rolle weiterer Behörden, Politik und Medien:

Rassismus ist überall!

Nach Anschlägen wie in Hanau wird in den Medien, aber auch von Politiker*innen schnell von „Fremdenfeindlichkeit“ geredet. Dieser Begriff verschleiert aber das wahre Problem und suggeriert Dinge, die so nicht stimmen.

Täter*innen wie dem in Hanau oder am Olympia-Einkaufszentrum in München geht es nicht darum, ob die Opfer einen deutschen Pass haben oder nicht. Es geht ihnen darum, dass die Personen nicht weiß sind oder dass sie einer nicht-christlichen Religion angehören.

Der Begriff Fremdenfeindlichkeit suggeriert außerdem, dass es sich bei den Opfern um Fremde handelt. Das ist keineswegs der Fall. Es handelt sich um Menschen, die wir kennen, die in Deutschland leben, hier arbeiten. Es sind Nachbar*innen, Kolleg*innen, Freund*innen, keine Fremden! Sie sind Teil unserer Gesellschaft, unserer Leben.

Wir sollten diese Taten endlich richtig benennen: es sind rassistische Taten. Und es sind, anders als ebenfalls oft von Vertreter*innen der Sicherheitsbehörden oder Politiker*innen dargestellt, keine Einzelfälle. Es sind rassistische Ideologien, Netzwerke und Strukturen, die zu rassistischen Taten führen und die Aufklärung derselben verhindern.

Neben diesen offensichtlichen rassistischen Strukturen und Netzwerken, spielt Antisemitismus, wie auch Antiziganismus eine nicht klein zu redende Dimension in rechten Anschlägen und Übergriffen. Geprägt von einem antisemitischen Weltbild verübte nicht nur der NSU-Komplex seine Taten, auch bei dem Täter in Halle ist eine antisemitische Gesinnung nicht von der Hand zu weisen. In Zeiten, in denen vor deutschen Synagogen Polizeischutz zum Alltag gehört und in denen antisemitische Übergriffe sich häufen, müssen wir verstärkt mahnen und uns gegen jeden Antisemitismus einsetzen. Und auch Antiziganismus -also die Diskriminierung von Sinti*zzen und Rom*nja sowie weiteren Gruppen, die unter einer bestimmten rassistischen Fremdbezeichnung zusammengefasst werden -muss als das strukturelle Problem benannt werden, das es ist. Etwa nach dem NSU Mord an Michèlle Kiesewetter verdächtigten die zuständigen Ermittler*innen zunächst in der Nähe wohnende Sinti*zze und Rom*nja, obwohl es dafür keinerlei Anhaltspunkte gab. Fälle wie dieser zeigen: Auch Antiziganismus ist innerhalb der Polizei und weiteren Ermittlungsbehörden tief verankert.”

Ebenso ist es unentschuldbar, dass auch zehn Jahre nach dem NSU die Gefahr durch rechten Terror von den Behörden, Politik und vielen Medien weiterhin unterschätzt wird und nicht genug Ressourcen in seine Bekämpfung fließen.

Zusätzlich zur rassistisch motivierten rechten Waffengewalt stellt aber auch die Stigmatisierung durch Politik, Medienberichterstattung und Polizei eine Gefahr für Migrant*innen in Deutschland dar. Rassismus begegnet Betroffenen überall – ob auf Ämtern, in der Berichterstattung oder aber auch in und aus der Politik. Darüber hinaus scheint auf vielen Ebenen kein Bewusstsein für rechte Ideologien, ihre Symbole oder ihre Gefährlichkeit zu existieren. Ebenso sind auch in Institutionen wie der Staatsanwaltschaft und Gerichten Anhänger rechter Ideologien zu finden, viele von ihnen sind auch in einschlägigen Organisationen aktiv, manche sitzen gar für die rechtsextreme AfD im Bundestag. Dass es auch im Justizapparat Probleme gibt, zeigt sich darüber hinaus auch in einem Bias bei der Beurteilung von Zeugenaussagen in Bezug auf Polizeigewalt – Polizist*innen gelten immer als glaubwürdiger als andere Zeug*innen, unabhängig von wissenschaftlichen Fakten – oder dem Durchstecken von Ermittlungswissen an die rechte Szene, und vielem mehr.

Wir fordern daher:

· Die Einrichtung von Schwerpunktstaatsanwaltschaften Rechtsextremismus. Sie sollen zuständig sein für die Verfolgung von rechtsterroristisch bzw. rechts motivierten Straftaten und sind finanziell und personell mit adäquaten Mitteln auszustatten. Alternativ sind bei den schon bestehenden Staatsanwaltschaften eigene Abteilungen zum gleichen Zwecke einzurichten.

· Die Entfernung von Personen aus dem Staatsapparat, die in rechtsextremen Organisationen aktiv sind oder Einstellungen aus dem Bereich der gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit teilen.

· Es muss in den Behörden und ihren Presseabteilungen auch Schulungen zur korrekten Benennung von Tatmotiven gehen – Rassismus muss benannt werden!

· Die polizei- und ordnungsbehördliche Praxis gegenüber migrantischen/nicht-weißen Communities und ihren Safer-Spaces kritisch auf ihre Verhältnismäßigkeit zu überprüfen.

· Eine umfassende Studie zu strukturellem Rassismus in Deutschland (nicht die Studie, die Horst Seehofer Ende 2020 in Auftrag gegeben hat) mit besonderem Augenmerk auf Sicherheitsbehörden. Diese Studie soll nicht das bloße Vorhandensein strukturellen Rassismus untersuchen - das haben Verbände, Vereine und Betroffene zu genüge getan - sondern nach Lösungsansätzen und Prävention. Die Studie, die der damalige Bundesinnenminister Horst Seehofer 2020 in Auftrag gegeben hat und die die Themenkomplexe Motivation der Berufswahl, Berufsalltag und Gewalt gegen Polizisten behandeln soll, wird diesen Anforderungen nicht ansatzweise gerecht.

· Auch für Behörden-Mitarbeiter*innen sollen – analog zu unserer Forderung für die Polizeien - die Themen Rassismus(prävention), Deeskalation, Menschenrechte, Gleichbehandlungsgrundsatz, interkulturelle Kommunikation, als zentraler Teil der Ausbildung und im Rahmen von regelmäßigen, verpflichtenden Weiterbildungen, Schulungen & Auffrischungen, stets präsent sein. Darüber hinaus sind Behördenmitarbeiter*innen im Umgang mit antidemokratischen, gruppenbezogen menschenfeindlichen und Verschwörungstheoretischen Äußerungen und Auftreten von Bürger*innen zu schulen. Die Behördenleitungen sollen Handlungsanweisungen für solche Fälle verfassen, die auf wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhen.